Laufen hat selten weniger Spaß gemacht.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht kann man umgangssprachlich als den „kleinen und teureren Bruder“ des Strafrechts bezeichnen.

Zwar wird hier nicht mit Freiheitsstrafe gedroht, jedoch können die finanziellen Folgen teils verheerend sein, da die Bußgelder entgegen einer Geldstrafe nicht an das Nettoeinkommen des Geschädigten gekoppelt sind. Auch die Nebenfolgen eines rechtswirksamen Bußgeldbescheids können erheblich einschneidend auf die weitere Lebensführung sein.

Ein Moment der Unaufmerksamkeit und „Batsch“. Man darf Sie zu einem schönen aber vor allem auch teuren Foto beglückwünschen.

Die meisten Ordnungswidrigkeiten in Deutschland werden auf den Straßen begangen. Dies beginnt bei Falschparken und Geschwindigkeitsüberschreitungen und endet oftmals mit saftigen Bußgeldern und Fahrverboten.

Auch wenn der technische Fortschritt immer weiter Einzug hält und die Verkehrsüberwachung immer besser wird, schleichen sich dennoch oftmals Fehler in die Messungen und die nachgehende Bearbeitung durch die Behörde ein. Im Rahmen einer Beratung kann ein Anwalt Ihnen erläutern, ob es sinnvoll ist, Einspruch zu erheben und eine Verhandlung anzustreben. Aber auch hier gilt Eile geboten, sobald ein Schreiben der Ordnungsbehörde eingeht; sei es auch nur eine Verwarnung.

Bußgelder soweit das Auge reicht

Aber Ordnungswidrigkeiten können nicht nur im Straßenverkehr geahndet werden. Fast jeder Lebensbereich – von der Gastronomie bis zur Musikveranstaltung – hat seine eigenen Auflagen. Bereits eine abendliche Ruhestörung im privaten Bereich kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Insbesondere auch der Besuch des Zolls im Gewerbe und auf Baustellen kann schnell hohe Bußgelder nach sich ziehen (Stichwörter: Arbeitszeiten und Mindestlohn).

Dabei gelten die selben Erwägungen wie im Strafrecht: Der Fall ist nicht immer so eindeutig, wie die Behörde es annimmt. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und lassen Sie die behördliche Entscheidung prüfen!