Oft gestellte Fragen
Auch vor Gericht ist nicht immer eine anwaltliche Vertretung notwendig (Gegenbeispiele: Streitwert über 5.000 € oder Erwartung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung).
Dennoch sollten Sie sich immer fragen, ob der möglicherweise entstehende Schaden einer Nichtkonsoltierung nicht wesentlich größer ist als die Investition in einen guten Rechtsanwalt.
Wichtig ist, sofern Sie offizielle Post erhalten und sich für einen Rechtsanwalt entscheiden, dass Sie umgehend einen Termin mit uns vereinbaren.
Rechtsanwälte können viel bewirken, aber die Uhren nicht zurück drehen. Sollten Sie Fristen verschuldet verstreichen lassen, ist in den seltensten Fällen noch etwas zu retten.
Unterschreiben oder antworten Sie zudem nichts, ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt gehalten zu haben!
Wir müssen es so deutlich sagen: Seien Sie ruhig!
Egal ob die Beamten Sie offiziell befragen oder nur in der Nähe stehen. Jede Äußerung kann zu Ihren Lasten ergehen. Gleiches gilt gegenüber allen sonstigen Zeugen und Beteiligten.
Regel Nr. 2: Rufen Sie Ihren Rechtsanwalt an!
Für diese Fälle haben wir eine Notrufnummer eingerichtet: 0176-43894053.
Regel Nr.1: Klappe halten!
Machen Sie keine Zugeständnisse und versuchen Sie nicht Ihr Verhalten zu erklären. Vor allem: Entschuldigen Sie sich nicht für einen etwaigen Fehler! Dies ist immer noch im späteren Verlauf möglich, zumal ein Verschulden außerhalb der Situation nüchtern betrachtet werden sollte.
Machen Sie viele Fotos!
Fotografieren Sie alles, was Ihnen auffällt.
Sammeln Sie Zeugen!
Lassen Sie sich Beobachtungen der Zeugen schildern und notieren Sie deren Adressen und Telefonnummern. Jede einzelne Feststellung kann am Ende über mehrere tausend Euro entscheiden!
Füllen Sie unseren Fragebogen aus!
Damit wir möglichst schnell Ihre Angelegenheit bearbeiten können – ohne viele Rückfragen stellen zu müssen – nutzen Sie bitte unser Formular.
Die Gebühren orientieren sich dabei an den entsprechend vorgenommenen Handlungen und ggf. am sog. Streitwert. Sie werden also nicht nach Belieben durch den Rechtsanwalt festgesetzt, sondern sind durch den Gesetzgeber vorgegeben.
Ein erstes Beratungsgespräch kann je nach Art und Umfang des Falles bis zu 190 € netto kosten, was jedoch bei einer anschließenden Mandatierung angerechnet wird.
Mit Hilfe eines Prozesskostenrechners können Sie sich z.B. in zivilrechtlichen Verfahren vorab einen Überblick über die Kosten verschaffen.
In besonders zeitintensiven oder wiederkehrenden Angelegenheiten kann es auch sinnvoll sein, eine Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt vor der Mandatierung zu treffen.
Es ist jedoch zu beachten, dass Erfolgshonorare und Pro Bono-Mandate (kostenlose Tätigkeit) grundsätzlich unzulässig sind.
Sollten Sie in einem Zivil- oder Verwaltungsverfahren vollständig obsiegen oder im Straf- und Bußgeldverfahren vollständig freigesprochen werden, muss im Regelfall die Gegenseite bzw. die Staatskasse Ihre Kosten übernehmen.
Sollten Sie unterliegen oder schuldig gesprochen werden, müssen Sie auch ggf. die Kosten der Gegenseite und die Gerichts- und Verfahrenskosten vollständig zahlen.
Davon gibt es aber auch Ausnahmen wie z.B. im arbeitsrechtlichen Verfahren, bei dem jede Partei die eigenen Anwaltskosten tragen muss.
Ihr Rechtsanwalt wird Sie über die möglichen Kosten im Vorfeld aufklären.
Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Gerne übernehmen wir für Sie auch eine Deckungsschutzanfrage bei Ihrer Versicherung.
Etwaige Gerichtskosten und Auslagen sind vom Mandanten immer selbst gegenüber der Behörde oder dem Gericht im Vorfeld zu erbringen. Ihr Rechtsanwalt wird Sie entsprechend auf diese Pflicht hinweisen.
Insbesondere in strafrechtlichen und migrationsrechtlichen Angelegenheiten behalten wir uns vor, erst nach Vorkasse tätig zu werden. Das gilt auch bereits zu einer Erstberatung!
So besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe als auch der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe.
Unter Downloads stehen Ihnen die Antragsformulare sowie der offizielle Ratgeber zur Verfügung.
Wir bitten Sie in Ihrem Interesse, sich bereits vor Vereinbarung eines Beratungstermin mit diesem Thema auseinanderzusetzen und entsprechende Anträge selbstständig zu stellen.
Bitte weisen Sie uns sodann bei der Terminvereinbarung darauf hin.
Sie können das Einzelformular oder bei sicherer Beauftragung auch das Komplettformular nutzen.
Wir würden uns freuen, sofern Sie die Unterlagen uns vorab per Mail oder per Kontaktformular zusenden.
Nichtsdestotrotz können manche Mandate auch ohne entsprechenden stationären Beratungstermin bearbeitet werden.
Auch können wir unter Verwendung moderner Kommunikationsmittel eine digitale Beratung anbieten.
Bei Interesse fragen Sie diese Möglichkeit bitte im Vorfeld an.
Die Rechtssache muss derart geeignet sein, dass wir für Sie der beste Ansprechpartner sind. Da machen wir keine halben Sachen!
Gleichsam können wir Sie bei Interessenkollision nicht vertreten. Wir sind unseren bestehenden Mandanten verbunden und können und wollen gegen diese nicht vorgehen.
Bei einem Mandatsverhältnis handelt es sich zudem um eine zweiseitige Rechtsbeziehung. So wie Sie zu uns Vertrauen haben müssen, müssen wir dies auch zu Ihnen haben. Sollten wir der Ansicht sein, dass unser gemeinsames Verhältnis nicht von Vertrauen und Wertschätzung getragen ist, lehnen wir eine Übernahme ab oder Beenden die Zusammenarbeit.