Wenn’s kracht, kann’s teuer werden!

Das Zivilrecht ist ein unheimliches großes Rechtsgebiet mit unendlich vielen Facetten.

Grundsätzlich jede Rechtsbeziehung zwischen zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen, in welcher der Staat nicht mit einbezogen ist, kann dem Zivil- bzw. Privatrecht zugeordnet werden.

Wir maßen uns nicht an, zu behaupten, in jeglicher Hinrichtung spezialisiert zu sein – zu groß und tief sind Bereiche wie z.B. Handel- & Gesellschaftsrecht, Erbrecht oder Wertpapierrecht. Jedoch wird das alltägliche Leben größtenteils durch bestimmte wiederkehrende und feststehende Rechtsgrundsätze und Regelungen (verziert mit einzelnen spezialgesetzlichen Verfeinerungen) bestimmt. Diese Grundsätze gehören zu der Grundausrüstung eines Rechtsanwalts.

So beraten wir Sie gerne zu Fragen und Fällen rund um

  • Schadensregulierung nach (Verkehrs-) Unfällen
  • einfach-vertragliche Gestaltungen
  • Ansprüche aus Kauf-, Dienst- oder Werkverträgen
  • Nachbarschaftsrecht
  • Reiserecht.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen auch gerne bei grundsätzlichen Fragen im

  • Mietrecht
  • Arbeitsrecht
  • Ehescheidungsrecht.