Telefon: Neuhof +496655 5040 | Fulda +49661 20663610
Telefon: Neuhof +496655 5040 | Fulda +49661 20663610
Telefon: Neuhof +496655 5040 | Fulda +49661 20663610
Telefon Neuhof: +4966555040
Fulda: +49661 20663610
Neuhof: +4966555040
Fulda: +49661 20663610
Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates – und zugleich ein besonders sensibles Rechtsgebiet. Es bestimmt, welches Verhalten strafbar ist und mit welchen Sanktionen darauf reagiert wird. Die Eingriffe reichen bis hin zur Freiheitsstrafe und haben oft existenzielle Folgen. Umso wichtiger ist es, in einem Strafverfahren nicht allein zu sein.
Ob polizeiliche Vorladung, Durchsuchung, Anklage oder Hauptverhandlung – wir stehen Ihnen von Anfang an als Strafverteidiger zur Seite. Als ehemaliger Staatsanwalt und erfahrener Strafverteidiger kennen wir das Verfahren aus beiden Perspektiven. Dieses Wissen setzen wir gezielt für Ihre Verteidigung ein – entschlossen, diskret und sachlich.
Wir vertreten Sie bundesweit in allen strafrechtlichen Belangen – vom einfachen Diebstahl bis hin zu Kapitaldelikten wie schwerer Körperverletzung oder Tötungsdelikten. Auch im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts, bei Sexualdelikten oder im Verkehrsstrafrecht können Sie sich auf unsere Erfahrung verlassen.
Gerade junge Menschen geraten schnell ins Visier der Strafjustiz – häufig aus Unreife, Gruppenzwang oder bloßer Unerfahrenheit. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich deutlich vom Erwachsenenstrafrecht: Es stellt die erzieherische Wirkung in den Vordergrund und will Lebensperspektiven erhalten, nicht zerstören.
Wir begleiten Jugendliche und ihre Familien durch das Verfahren, klären über Abläufe, Folgen und Möglichkeiten auf – und sorgen dafür, dass auch bei Fehlern die Zukunft offen bleibt. Unsere Verteidigung ist dabei nicht nur rechtlich fundiert, sondern auch menschlich verständnisvoll und nah am Einzelfall.
Nicht umsonst ist Rechtsanwalt Manusch nach § 37 Abs. 1 JGG legitimiert und weist jahrelange Erfahrung in der Jugendarbeit auf.
Ein Strafverfahren bedeutet für viele Menschen Angst, Unsicherheit und Ohnmacht. In dieser Situation bieten wir Ihnen nicht nur juristische Kompetenz, sondern auch Verlässlichkeit, Diskretion und eine klare Kommunikation. Wir hören zu, analysieren, planen – und verteidigen Ihre Rechte mit Nachdruck.
Auch Opfer einer Straftat haben ein Recht auf rechtliches Gehör, Schutz und konsequente Interessenvertretung. Wir stehen Ihnen von der Anzeigenerstattung bis zu der Nebenklage zur Seite – sei es als Beistand im Strafverfahren, bei der Durchsetzung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld oder zur emotionalen Entlastung durch eine klare rechtliche Begleitung. Als Nebenkläger können Sie aktiv am Strafprozess teilnehmen, Akteneinsicht erhalten, Fragen stellen und eigene Anträge stellen. Wir begleiten Sie empathisch und entschlossen durch alle Verfahrensabschnitte – für Gerechtigkeit, Aufarbeitung und persönliche Stärke.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht kann man umgangssprachlich als den „kleinen und teureren Bruder“ des Strafrechts bezeichnen.
Zwar wird hier nicht mit Freiheitsstrafe gedroht, jedoch können die finanziellen Folgen teils verheerend sein, da die Bußgelder entgegen einer Geldstrafe nicht an das Nettoeinkommen des Geschädigten gekoppelt sind. Auch die Nebenfolgen eines rechtswirksamen Bußgeldbescheids können erheblich einschneidend auf die weitere Lebensführung sein.
Ordnungswidrigkeiten können nicht nur im Straßenverkehr geahndet werden. Fast jeder Lebensbereich – von der Gastronomie bis zur Musikveranstaltung – hat seine eigenen Auflagen. Bereits eine abendliche Ruhestörung im privaten Bereich kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Insbesondere auch der Besuch des Zolls im Gewerbe und auf Baustellen kann schnell hohe Bußgelder nach sich ziehen (Stichwörter: Arbeitszeiten und Mindestlohn).
Dabei gelten die selben Erwägungen wie im Strafrecht: Der Fall ist nicht immer so eindeutig, wie die Behörde es annimmt. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und lassen Sie die behördliche Entscheidung prüfen!
Weitere Infos finden Sie in den FAQs.