Das Bild zeigt eine Frau, die eine Kündigung in der Hand hält
Das Bild zeigt eine Frau, die eine Kündigung in der Hand hält

Wir vertreten Sie sicher in Arbeitsrechtsfragen

Selten ist die Abhängigkeit so groß voneinander wie im Arbeitsrecht. Der Arbeitnehmer benötigt seinen Arbeitsplatz um den Lebensunterhalt zu bestreiten und der Arbeitgeber die Arbeitskraft des Arbeitnehmers, um seinen Betrieb zu führen.

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die Rahmenbedingungen des Beschäftigungsverhältnisses. Es umfasst sowohl individuelle Fragen wie den Abschluss, die Durchführung und die Beendigung von Arbeitsverträgen als auch kollektive Regelungen, die sich aus Betriebsverfassungs- und Tarifrecht ergeben.

Während des laufenden Arbeitsverhältnisses können unterschiedliche Fragestellungen auftreten, etwa im Zusammenhang mit Abmahnungen, Versetzungen, Leistungsbeurteilungen, Urlaubsansprüchen oder der Vergütung. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die rechtliche Einordnung der jeweiligen Situation, die Prüfung der arbeitsvertraglichen und gesetzlichen Grundlagen sowie gegebenenfalls die Korrespondenz mit der Gegenseite.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Beurteilung von Beendigungen des Arbeitsverhältnisses. Dies umfasst ordentliche und außerordentliche Kündigungen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträge sowie die Bewertung befristeter Arbeitsverhältnisse. Die Kanzlei Manusch & Heinsch prüft die Wirksamkeit entsprechender Maßnahmen, bewertet prozessrechtliche Erfolgsaussichten und übernimmt die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten.