Wenn die Weihnachtsfeier wieder eskaliert ist.

Selten ist die Abhängigkeit so groß voneinander wie im Arbeitsrecht. Der Arbeitnehmer benötigt seinen Arbeitsplatz um den Lebensunterhalt zu bestreiten und der Arbeitgeber die Arbeitskraft des Arbeitnehmers, um seinen Betrieb zu führen.

Solange beide Seiten zufrieden sind, mag diese Verbindung über viele Jahre bestehen. Dies kann sich aber schnell ändern:

Die Geschäftsführung ändert sich, das Unternehmen hat neue Ziele oder man „kommt einfach nicht mehr miteinander klar“. Schnell ist eine Kündigung ausgesprochen, die inhaltlich rechtswidrig ist. Sodann ist Eile geboten, da in der Regel nur 3 Wochen Zeit bleiben, um Klage zu erheben.

Aber auch schon weit früher kann es zu Streitigkeiten kommen: Es muss eine Abmahnung ausgesprochen werden? Es gibt Weisungen, die nicht dem Arbeitsverhältnis entsprechen? Mobbing oder gar sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz? Überall, wo Menschen miteinander arbeiten kann es zu einer Fülle an Problemen kommen.

Wir unterstützen Sie sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber.